Das internationale Privatrecht betrifft alle Fragestellungen mit Auslandsbezug, d. h. mit einem „fremden“ Element.
Dieses Rechtsgebiet gewinnt durch die Mobilität der Menschen zunehmend an Bedeutung – auch in der DRÔME!
So gilt z. B. internationales Familienrecht bei Scheidungen (Grundsatz und Folgen), wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde oder zwischen Ausländern besteht oder wenn mindestens einer der Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat.
Ebenso findet internationales Privatrecht Anwendung bei internationalen Erbfällen, internationalen Verträgen sowie bei der Forderungsbeitreibung.
Zahlreiche europäische und internationale Texte regeln die meisten dieser Fragen ergänzend zu den nationalen Vorschriften.
Mit ihrer Erfahrung in internationalen Kanzleien berät, unterstützt und/oder vertritt Rechtsanwältin BLANCHON Sie im Rahmen internationaler Verfahren.