Die Anwaltsgebühren werden durch die Nationale Geschäftsordnung des Conseil National des Barreaux (Art. 11 RIN) geregelt.
Der Anwalt informiert seinen Mandanten bereits beim ersten Termin über seine Honorare (Berechnungsweise und etwaige Änderungen der Höhe).
Das Honorar wird somit im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien festgelegt.
Es ist sinnvoll, vorab zu prüfen, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen (Übernahme eines Teils der Verfahrenskosten durch eine Versicherung) oder ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe (vollständig oder teilweise) haben.
Bei fehlender vollständiger Prozesskostenhilfe und außer in Fällen höherer Gewalt oder bei besonders komplexen Angelegenheiten werden die Honorare im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Mandant und Anwalt festgelegt. Eine von den Parteien paraphiert und unterzeichnete Honorarvereinbarung bestätigt diese Honorare. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.
Die Honorare werden anhand folgender Kriterien festgelegt:
- die für die Angelegenheit aufgewendete Zeit,
- der Rechercheaufwand,
- die Art und Schwierigkeit der Angelegenheit,
- die Bedeutung der betroffenen Interessen,
- die Auswirkungen der Kosten und Kanzleiaufwendungen,
- Bekanntheit, Qualifikationen, Berufserfahrung, Erfahrung und Spezialisierung,
- die durch die Arbeit erzielten Vorteile und Ergebnisse zugunsten des Mandanten sowie die erbrachte Leistung,
- die Vermögenssituation des Mandanten
Der mit einer Akte betraute Anwalt kann vom Mandanten Honorare verlangen, selbst wenn ihm die Akte vor Abschluss entzogen wird, entsprechend dem bereits geleisteten Aufwand.
Für bestimmte Mandate wird ein Pauschalhonorar vereinbart, zu dem Kosten und Auslagen hinzukommen; andere Mandate werden nach Stundensatz abgerechnet.
Der Mandant wird über Kosten, Auslagen und Gebühren informiert, die entstehen können.:
- Kosten entsprechen den vom Anwalt für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Angelegenheit verauslagten Aufwendungen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet, ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer. Reisekosten werden nach dem geltenden steuerlichen Kilometersatz berechnet, ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer. Die pauschalen Aktenkosten betragen 7 % der Honorare.
- Auslagen sind Kosten, die die Kanzlei im Namen des Mandanten im Rahmen gesetzlicher Formalitäten übernimmt (amtliche Veröffentlichungen, Gerichtskosten, Kosten der Handwerkskammer, Zustellungskosten durch Gerichtsvollzieher usw.).
- Plädoyergebühr oder gleichwertiger Beitrag: Für jede vor Gericht verhandelte Angelegenheit schuldet der Mandant dem Anwalt eine Plädoyergebühr. Diese Gebühr wird anschließend vom Anwalt an die Caisse Nationale des Barreaux Français (CNBF) abgeführt.
Bei Nichtzahlung des verlangten Vorschusses kann der Anwalt die Bearbeitung ablehnen oder sich unter den in Artikel 13 des Dekrets vom 12. Juli 2005 vorgesehenen Bedingungen aus dem Mandat zurückziehen. Er stellt dem Mandanten hierzu alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Die Honorare werden ohne Steuern angegeben.
Die Kanzlei unterliegt der Mehrwertsteuer in Höhe von 20 %.